vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Verwaltungsstrafverfahren neu nach EuGH Deutsche Wohnen & Co

Datenschutz & E-GovernmentMag. Maximilian KröpfljusIT 2024/51jusIT 2024, 71 Heft 2 v. 2.5.2024

Das Schlagwort Deutsche Wohnen 11EuGH 5. 12. 2023, C-807/21 (Deutsche Wohnen), BB 2023, 2956 (Ahkar/Schröder) = GRUR-Prax 2024, 17 (Spittka/Zirnstein) = K&R 2024, 30 (Grosmann/Hansen) = Newsdienst Compliance 2023, 330044 (Peukert/Rhein). geistert nun schon recht lange durch die Flure der Datenschutzwelt. Viele, darunter auch die DSB, die nach eigenen Angaben22Auskunft der DSB per E-Mail vom 4. 1. 2024. deshalb 32 anhängige Verwaltungsstrafverfahren gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter aussetzte, das BVwG33BVwG 25. 5. 2022, W176 2249328-1; BVwG 8. 4. 2022, W214 2243436-1; BVwG 31. 3. 2022, W256 2246230-1. und der VwGH44VwGH 24. 2. 2022, Ra 2020/04/0187 (Politische Affinitäten VII), jusIT 2022/49, 110 (Thiele). warteten auf das mit Deutsche Wohnen umschriebene EuGH-Urteil vom 5. 12. 2023. Mit dem Ergebnis hat man auch in Österreich teilweise eher wenig Freude. Das Verwaltungsstrafverfahren der DSB wird in Zukunft anders zu führen sein. Es wird sich zum Teil stark am europäischen Kartellrecht orientieren; nämlich in weiten Teilen so, wie es die DSB wohl schon von Anfang an intendiert hatte,55DSB 23. 10. 2019, DSB-D550.148/0017-DSB/2019; DSB 12. 9. 2018, D550.038/0003-DSB/2018. jedoch vom BVwG66BVwG 26. 11. 2020, W258 2227269-1; BVwG 19. 8. 2019, W211 2208885-1. und selbst vom VwGH77VwGH 12. 5. 2020, Ro 2019/04/0229, jusIT 2020/58 (Fritz/Weidlinger). Zu dieser Entscheidung ausf Fritz/Weidlinger, Voraussetzungen der Strafbarkeit juristischer Personen für Datenschutzverstöße, jusIT 2020/55, 156; Rohner, Strafbarkeit juristischer Personen im Datenschutzrecht, Dako 2020/59, 110. Im Zuge von Deutsche Wohnen jedoch abwartend: VwGH 24. 2. 2022, Ra 2020/04/0187. in der Folge (wie sich nun zeigt: zu Unrecht) zurechtgewiesen wurde. Mit dieser "Zurechtweisung" verbunden war bspw auch der öffentliche Aufschrei, dass der Österreichischen Post durch den angeblichen "Formalfehler" der DSB nun € 18 Mio an Geldstrafe "erspart wurden". Tatsächlich hat der VwGH das Erkenntnis des BVwG mittlerweile wiederum wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.88VwGH 1. 2. 2024, Ra 2020/04/0187. Taggleich urteilte der EuGH auch in der Rs Covid-App,99EuGH 5. 12. 2023, C-683/21 (Nacionalinis visuomenės sveikatos centras). die zusätzlich die Rollenverteilung, die Zurechnung und Haftung im Zusammenhang mit einer App-Entwicklung und die Verwendung von personenbezogenen Daten für "IT-Tests" behandelt. Dieser Beitrag bespricht die Neuerungen und Lehren aus Deutsche Wohnen und Covid-App für das Verwaltungsstrafverfahren vor der DSB.1010Siehe hierzu in Heft 1/2024 der jusIT, jusIT 2024/20, 33 (Kröpfl) und jusIT 2024/21, 34 (Kröpfl).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte