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Kein Abmahnerfordernis bei Beseitigungsklage wegen Persönlichkeitsverletzungen in Social Media

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/47jusIT 2024, 58 Heft 2 v. 2.5.2024

ABGB: § 20 Abs 1

UrhG: § 78

Die Beseitigung persönlichkeitsverletzender Veröffentlichungen in Social Media (hier: auf einem Facebook-Account der Beklagten) durch Löschung kann nach § 20 ABGB auch unabhängig von einem Unterlassungsbegehren eingeklagt werden.

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