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Rücktrittsrecht im Fernabsatz trotz Widerrufsverzicht kein Rechtsmissbrauch

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/45jusIT 2024, 58 Heft 2 v. 2.5.2024

RL 2011/83/EU : ErwGr 37

FAGG: § 4 Abs 1 Z 8, §§ 11, 12 Abs 1, § 18 Abs 1 Z 1

Nach der Absicht des Gesetzgebers setzt das Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG keine Schlechterfüllung des Vertragspartners voraus und ist auch an keine sonstigen Voraussetzungen geknüpft, sondern soll dem Verbraucher vielmehr eine Korrektur von Fehlentscheidungen im Fernabsatz ermöglichen.

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