§ 1 JN, § 42 JN, Art 15 StGG
Die Beauftragung zur Lehrtätigkeit gehört jedenfalls zu den inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaft. Der Rechtsweg ist in solchen Angelegenheiten unzulässig.
OGH, 20.08.2024, 18 OCg 2/24d
§ 1 JN, § 42 JN, Art 15 StGG
Die Beauftragung zur Lehrtätigkeit gehört jedenfalls zu den inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaft. Der Rechtsweg ist in solchen Angelegenheiten unzulässig.
OGH, 20.08.2024, 18 OCg 2/24d