vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mündliche Verhandlung.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8064Jus-Extra VwGH-A 2025, 10 Heft 442 v. 10.4.2025

§ 44 VwGVG

Wenn sich die Berufung (nunmehr Beschwerde) nur (mehr) gegen die Höhe der Strafe richtet, kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, wenn ein Antrag auf Durchführung einer solchen nicht gestellt wurde.

VwGH, 14.10.2024, Ra 2023/02/0132

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte