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Organisatorische Beschränkungen.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8065Jus-Extra VwGH-A 2025, 10 Heft 442 v. 10.4.2025

§ 13 AVG

Allfällige organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten, wozu auch Beschränkungen auf bestimmte E-Mail-Adressen zählen, ergeben sich aus der Kundmachung der Behörde im Internet; eine (neuerliche) Angabe dieser Beschränkungen in einer Rechtsmittelbelehrung ist nicht erforderlich.

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