§ 84 Abs 4 VBG
Dienstzeiten in Dienstverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft – innerhalb des Gebiets der Europäischen Union ohne Beschränkung dahin, ob es sich dabei um eine „inländische“ Gebietskörperschaft handelt – sind der Dauer des Dienstverhältnisses gemäß § 84 Abs 4 VBG 1948 zuzurechnen.