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Aufwandersatz bei Bekämpfung einer Erledigung, die nicht wirksam erlassen worden ist, weil sie an den falschen Adressaten gerichtet war.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/8001Jus-Extra VwGH-A 2024, 61 Heft 440 v. 30.12.2024

§ 58 VwGG

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