§ 44a VStG
Ist eine geänderte Ortsbezeichnung nicht als Austausch, sondern bloß als notwendig gewordene Richtigstellung des Spruchs zu beurteilen, ist das VwG dazu nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.
VwGH, 17.09.2024, Ra 2024/02/0159
§ 44a VStG
Ist eine geänderte Ortsbezeichnung nicht als Austausch, sondern bloß als notwendig gewordene Richtigstellung des Spruchs zu beurteilen, ist das VwG dazu nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.
VwGH, 17.09.2024, Ra 2024/02/0159