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Zustellung per E-Mail.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/8013Jus-Extra VwGH-A 2024, 64 Heft 440 v. 30.12.2024

§ 2 Z 5 ZustG

Wurde die E-Mail-Adresse des anwaltlichen Rechtsvertreters der Revisionswerber bereits in mehreren Eingaben im Briefkopf angeführt und wurde darüber hinaus von dieser E-Mail-Adresse aus ein Schreiben an das Verwaltungsgericht übermittelt, war eine Zustellung der Niederschrift (gemäß § 29 Abs 2a VwGVG) per E-Mail an die betreffende elektronische Zustelladresse (§ 2 Z 5 ZustG) grundsätzlich zulässig.

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