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Keine Zurückweisung eines Rechtsmittels bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für einen Wiedereinsetzungsantrag.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/8009Jus-Extra VwGH-A 2024, 63 Heft 440 v. 30.12.2024

§ 71 AVG

Über die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels darf unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag entschieden werden. Eine Ausnahme davon besteht dann, wenn einem solchen Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde. In den Fällen,

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