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Begriff der Umweltinformation, Bereithaltung für die informationspflichtige Stelle.

3. VwGH – Administrativrecht83 UmweltschutzHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/8030Jus-Extra VwGH-A 2024, 69 Heft 440 v. 30.12.2024

§ 2 UIG, § 4 UIG

Weder dem Wortlaut des § 2 UIG noch der Richtlinie 2003/4/EG ist zu entnehmen, dass eine Umweltinformation erst dann vorliegt, wenn eine über die Geringfügigkeit hinausgehende Umweltbelastung bzw eine Beeinträchtigung der Schutzgüter zu erwarten ist. Die genannten Regelungen stellen bloß auf eine (wahrscheinliche) Auswirkung von Faktoren auf Umweltbestandteile ab.

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