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Gefährdung von Interessen.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7431Jus-Extra OGH-Z 2024, 37 Heft 440 v. 30.12.2024

§ 107 Abs 3 AußStrG 2005

Durch den Einleitungssatz zu § 107 Abs 3 AußStrG ist sichergestellt, dass ein solcher Auftrag unter dem Vorbehalt steht, die Interessen des Pflegebefohlenen nicht zu gefährden und die Belange der Parteien nicht unzumutbar zu beeinträchtigen.

OGH, 26.06.2024, 9 Ob 53/24w

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