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Kein Recht auf Vergütung des Verdienstentgangs bei bloß mittelbarer Betroffenheit.

3. VwGH – Administrativrecht82 GesundheitsrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/7970Jus-Extra VwGH-A 2024, 52 Heft 438 v. 30.9.2024

§ 32 EpiG

Personen, gegen die eine der in § 32 Abs 1 EpiG genannten Maßnahmen nicht verhängt wurde, sondern die von einer solchen Maßnahme lediglich mittelbar betroffen sind, haben kein subjektives öffentliches Recht auf Vergütung ihres Verdienstentgangs.

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