§ 73 AWG 2002, § 138 WRG 1959
Das Verfahren über die Erlassung eines Behandlungsauftrages nach § 73 AWG 2002 und das Verfahren über einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 WRG 1959 weisen Parallelitäten auf. Aufgrund dieser Ähnlichkeiten kann die zu § 138 WRG 1959 ergangene Jud des VwGH auf Behandlungsaufträge nach § 73 AWG 2002 übertragen werden.