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Durchführung von Behandlungsaufträgen, Voraussetzungen, Entschädigung.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2024/7971Jus-Extra VwGH-A 2024, 52 Heft 438 v. 30.9.2024

§ 73 AWG 2002, § 138 WRG 1959

Das Verfahren über die Erlassung eines Behandlungsauftrages nach § 73 AWG 2002 und das Verfahren über einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 WRG 1959 weisen Parallelitäten auf. Aufgrund dieser Ähnlichkeiten kann die zu § 138 WRG 1959 ergangene Jud des VwGH auf Behandlungsaufträge nach § 73 AWG 2002 übertragen werden.

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