vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Örtliche Zuständigkeit.

5. OGH – Zivilsachen22.01 JNMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7345Jus-Extra OGH-Z 2024, 23 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 83c JN, § 1 DSGVO 2000, § 81 UrhG

Stützt der Kläger seine Ansprüche sowohl auf sein Grundrecht auf Datenschutz und die DSGVO als auch auf § 1330 ABGB und auf §§ 81 ff UrhG und ist über einen einheitlichen Sachverhalt zu entscheiden, in Ansehung dessen verschiedene Rechtsgründe das nach dem Urteilsbegehren angestrebte Ergebnis tragen könnten, genügt es, wenn die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in Ansehung eines Rechtsgrundes vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte