vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gefahrenbegriff.

5. OGH – Zivilsachen60.02 ASchGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7361Jus-Extra OGH-Z 2024, 25 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 2 Abs 7 S 2 ASchG

Unter einer Gefahr im Sinn des ASchG ist allgemein eine Situation zu verstehen, in der bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Eintritt eines Ereignisses droht, welches zur Verletzung von Rechtsgütern des Arbeitnehmers (bzw eines Dritten) führt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte