§ 17 Abs 2 HBG
§ 17 Abs 2 HBG über den Anspruch auf Ersatz von Vertretungskosten gegen den Hauseigentümer umfasst nicht den Fall einer Absonderung nach dem EpidemieG.
Ein Ersatz von Vertretungskosten, die aus sonstigen Gründen anfallen, auch wenn diese Gründe vom Hausbesorger nicht verschuldet und nicht vermeidbar sind, wird weder in § 17 Abs 2 HBG eingeräumt, noch liegt ein Fall des § 17 Abs 3 HBG vor.