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Kein Antrag auf Streichung einer Befristung im Behindertenpass.

3. VwGH – Administrativrecht68 SozialrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7919Jus-Extra VwGH-A 2024, 41 Heft 437 v. 1.8.2024

§ 42 Abs 2 BBG

Aus § 42 Abs 2 BBG kann eine Ermächtigung der Behörde zur Befristung eines Behindertenpasses abgeleitet werden, aber kein Rechtsanspruch – und folglich auch kein Antragsrecht – auf Änderung oder Streichung einer eingetragenen Befristung, wenn sich deren Voraussetzungen ändern oder wegfallen.

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