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Geldbuße.

5. OGH – Zivilsachen21.07 KartGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7313Jus-Extra OGH-Z 2024, 18 Heft 436 v. 12.6.2024

§ 29 Abs 3 KartG 2005

Auch für vor Inkrafttreten des KaWeRÄG 2021 begangene Verstöße ist die Verhängung einer Geldbuße gegen die Muttergesellschaft, die zur selben wirtschaftlichen Einheit wie das zuwiderhandelnde Unternehmen gehört, jedenfalls dann zulässig, wenn die Muttergesellschaft an der Zuwiderhandlung konkret mitwirkte.

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