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Gegenstand des Baurechts.

5. OGH – Zivilsachen98.05 BauRGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7328Jus-Extra OGH-Z 2024, 20 Heft 436 v. 12.6.2024

§ 1 Abs 3 BauRG

Gemäß § 1 Abs 3 BauRG muss Gegenstand eines zulässigen Baurechts ein selbständiges Gebäude sein. Die Abgrenzung zwischen selbständigem Gebäude und bloßem Gebäudeteil ist von bautechnischen und nicht von wirtschaftlichen Umständen abhängig.

OGH, 31.01.1024, 3 Ob 220/23h

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