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Gemeinnützige Bauvereinigungen als Teil des Konsolidierungskreises.

3. VwGH – Administrativrecht37 KreditwesenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7836Jus-Extra VwGH-A 2024, 17 Heft 434 v. 8.4.2024

§ 30 Abs 1 BWG, Art 19 CRR

Gemäß § 30 Abs 1 zweiter Satz BWG gelten gemeinnützige Bauvereinigungen als Finanzinstitute im Sinne

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