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Keine Feststellung nicht fehlerhafter Rechnungslegung.

3. VwGH – Administrativrecht37 KreditwesenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7835Jus-Extra VwGH-A 2024, 17 Heft 434 v. 8.4.2024

§ 5 Abs 1 RL-KG

§ 5 Abs 1 RL-KG verlangt eine bescheidmäßige Feststellung nur für den Fall, dass die Prüfung durch die FMA eine fehlerhafte Rechnungslegung ergibt. Ergibt die Prüfung keine Beanstandungen, ist dies dem Unternehmen gemäß Abs 3 lediglich mitzuteilen. Für eine negative Feststellung, dass die Rechnungslegung nicht fehlerhaft gewesen sei, bietet § 5 RL-KG hingegen keine Grundlage.

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