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Zur freiwilligen Löschung von Inhalten einer Website in Medienstrafverfahren.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2024/5726Jus-Extra OGH-St 2024, 2 Heft 432 v. 6.2.2024

§ 36 MedG, § 37 MedG

Eine freiwillige Löschung der inkriminierten Stellen einer Website kann einer gerichtlich angeordneten Beschlagnahme iSd § 36 MedienG nicht gleichgesetzt werden und steht folglich mit Blick auf § 37 Abs 2 MedienG der Anordnung der Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren nach § 37 Abs 1 MedienG nicht entgegen.

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