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Lagerung von Siloballen als „Materiallagerplatz“.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7757Jus-Extra VwGH-A 2023, 60 Heft 431 v. 19.12.2023

§ 5 Abs 1 lit a K-NSG 2002

Für die Annahme, dass foliierte Siloballen, die zum Zweck der (Silage und in weiterer Folge) Aufbewahrung (sei es auch in Form einer Zwischenlagerung bis zur Verfütterung) in der freien Landschaft abgestellt oder gestapelt werden, nicht als „Material“ iSd § 5 Abs 1 lit a K-NSG 2002 anzusehen wären, fehlen jegliche Anhaltspunkte.

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