§ 4 Abs 3 FSG
Die (bloße) Ausstellung einer Organstrafverfügung stellt im Falle der sofortigen oder nachfolgenden (fristgerechten) Bezahlung durch den Beanstandeten zwar die rechtliche Voraussetzung für die Anordnung
Seite 60
§ 4 Abs 3 FSG
Die (bloße) Ausstellung einer Organstrafverfügung stellt im Falle der sofortigen oder nachfolgenden (fristgerechten) Bezahlung durch den Beanstandeten zwar die rechtliche Voraussetzung für die Anordnung
Seite 60