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Genehmigung des Rechtsgeschäfts nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für alle Teilflächen.

3. VwGH – Administrativrecht80 Land- und ForstwirtschaftSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7751Jus-Extra VwGH-A 2023, 59 Heft 431 v. 19.12.2023

§ 6 VGVG

Für die Genehmigung des Rechtserwerbs an Liegenschaften, die sowohl land- und forstwirtschaftliche Teilflächen als auch Bauflächen umfassen, müssen die auf die jeweiligen Teilflächen bezogenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Grundverkehrsbehörde kann ein Rechtsgeschäft nur entweder zur Gänze genehmigen oder hat dessen Genehmigung zur Gänze versagen.

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