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Vorübergehendes Aufgeben der Erwerbstätigkeit.

5. OGH – Zivilsachen60.01 NAGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7227Jus-Extra OGH-Z 2023, 26 Heft 431 v. 19.12.2023

§ 51 Abs 2 NAG

Ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, kann die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art 7 Abs 3 der Freizügigkeits-RL nur behalten, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hiefür zur Verfügung steht.

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