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Schutzgesetze.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7185Jus-Extra OGH-Z 2023, 19 Heft 430 v. 23.10.2023

§ 1311 ABGB, § 80 StGB, § 88 StGB, § 178 StGB, § 179 StGB

Strafgesetzliche Normen sind im Allgemeinen aus zivilrechtlicher Sicht keine abstrakten Gefährdungsverbote und daher keine Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB. Vielmehr stellen sie auf die konkrete Gefährdung eines Gutes und nicht auf eine abstrakte Gefahrensteuerung ab.

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