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Konkurs steht der Einziehung nicht entgegen.

3. VwGH – Administrativrecht34 MonopoleSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7712Jus-Extra VwGH-A 2023, 49 Heft 430 v. 23.10.2023

§ 54 Abs 1 GspG

Der Einziehung der Gegenstände steht die während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Sachlage, wonach die Veranstalterin der Pokerspiele in Konkurs gefallen ist und deren Mietverhältnis über die für die Ausspielungen verwendeten Räumlichkeiten aufgelöst wurde, nicht entgegen. Diese Umstände schließen es keineswegs aus, dass die Einziehung iSd

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