Art 2 MRK, Art 8 MRK
Aus behaupteten Verstößen gegen Schutzpflichten nach Art 2 und Art 8 EMRK durch unzureichende Informationen können mangels unmittelbarer Wirkung für die Verwaltung und damit für das konkrete behördliche Handeln keine Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden.