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Guthabensrücktausch.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7155Jus-Extra OGH-Z 2023, 15 Heft 429 v. 19.9.2023

§ 879 Abs 3 ABGB

Ein Entgelt für den Rücktausch des Guthabens vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Wertkarte oder nach mehr als einem Jahr nach Ablauf deren Gültigkeitsdauer unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.

OGH, 25.04.2023, 4 Ob 232/22d

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