§ 879 Abs 3 ABGB
Ein Entgelt für den Rücktausch des Guthabens vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Wertkarte oder nach mehr als einem Jahr nach Ablauf deren Gültigkeitsdauer unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.
OGH, 25.04.2023, 4 Ob 232/22d