vorheriges Dokument
nächstes Dokument

(Kein) Verschlechterungsverbot bei Weisungen nach § 26 Abs 2 erster Satz FinStrG.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2023/5711Jus-Extra OGH-St 2023, 2 Heft 425 v. 6.4.2023

§ 26 Abs 2 FinStrG, § 290 Abs 2 StPO

Das ausdrücklich den Vergleich der durch Urteil verhängten Strafen ansprechende Verschlechterungsverbot des § 290 Abs 2 StPO (hier iVm § 195 Abs 1 FinStrG) gilt in Bezug auf nach § 26 Abs 2 erster Satz FinStrG (zwingend) zu erteilende Weisungen nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte