§ 99 Abs 2 Satz 2 GewO
Der Begriff der „Bauführung“ ist im Sinne eines Baumeisters als General-(Gesamt-)unternehmer zu verstehen.
OGH, 30.06.2022, 4 Ob 48/22w
§ 99 Abs 2 Satz 2 GewO
Der Begriff der „Bauführung“ ist im Sinne eines Baumeisters als General-(Gesamt-)unternehmer zu verstehen.
OGH, 30.06.2022, 4 Ob 48/22w