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Abfertigungshöhe

5. OGH – Zivilsachen60.01 BMSVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7105Jus-Extra OGH-Z 2023, 6 Heft 425 v. 6.4.2023

§ 24 Abs 1 BMSVG, § 25 Abs 5 BMSVG, § 27 Abs 8 BMSVG

Da sowohl bei der Abfertigungsanwartschaft als auch der Garantieleistung das Zuflussprinzip gilt, sind für die Höhe der Abfertigung die der BV-Kasse zugeflossenen Beiträge maßgeblich; die Haftung der BV-Kasse ist auf das Ausmaß der tatsächlich vom zuständigen Sozialversicherungsträger überwiesenen Beiträge beschränkt.

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