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Falsche Bezeichnung eines Ausfertigungsantrags.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7543Jus-Extra VwGH-A 2023, 9 Heft 424 v. 9.3.2023

§ 29a Abs 2 VwGVG

Gemäß der stRsp zum Schutz rechtsunkundiger Parteien im Verwaltungsverfahren schadet die falsche Bezeichnung eines Schriftsatzes nicht und ist für die Beurteilung des Charakters einer Eingabe ihr wesentlicher Inhalt, der sich aus dem gestellten Antrag erkennen lässt, und die Art des in diesem gestellten Begehrens maßgebend.

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