vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatzanspruch.

5. OGH – Zivilsachen24.03 StEGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7090Jus-Extra OGH-Z 2023, 4 Heft 424 v. 9.3.2023

§ 2 Abs 1 Z 3 StEG 2005, § 3 Abs 1 Z 1 StEG 2005

Ein Ersatzanspruch analog § 2 Abs 1 Z 3 StEG 2005 im Fall einer nachträglichen Strafmilderung ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 1 StEG 2005 jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchswerber bereits vor der nachträglichen (teil-)bedingten Strafnachsicht nach § 31a Abs 1 StGB, § 410 StPO die gesamte Strafhaft verbüßt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte