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Niederlassungsbewilligung im Anschluss an humanitären Aufenthaltstitel.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7520Jus-Extra VwGH-A 2023, 3 Heft 423 v. 22.2.2023

§ 43 Abs 3 NAG

Anträge von Inhabern einer Aufenthaltsberechtigung nach § 55 Abs 2 AsylG 2005 auf Erteilung einer „Niederlassungsbewilligung“ gemäß § 43 Abs 3 NAG sind als Erstanträge und nicht als Verlängerungsanträge iSv § 2 Abs 1 Z 11 NAG zu qualifizieren.

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