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Dienstzeiten.

5. OGH – Zivilsachen60.01 AngGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6980Jus-Extra OGH-Z 2022, 8 Heft 416 v. 5.5.2022

§ 8 Abs 1 AngG

Als „Dienstzeiten“ im Sinne des § 8 Abs 1 AngG sind grundsätzlich sämtliche Zeiten des aufrechten ununterbrochenen Dienstverhältnisses zum selben Dienstgeber zu verstehen.

OGH, 28.07.2021, 9 ObA 72/21k

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