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Rückersatz von Ausbildungskosten.

5. OGH – Zivilsachen60.02 AVRAGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6981Jus-Extra OGH-Z 2022, 8 Heft 416 v. 5.5.2022

§ 2 d Abs 3 Z 1 AVRAG

Die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Minderjährigen über den Rückersatz von Ausbildungskosten iSd § 2d Abs 3 Z 1 AVRAG hängt zwar von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab, nicht aber von einer gerichtlichen Genehmigung iSd § 167 Abs 3 ABGB.

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