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Sachverständigenbeiziehung.

5. OGH – Zivilsachen20.03 HeimAufGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6955Jus-Extra OGH-Z 2022, 5 Heft 415 v. 5.4.2022

§ 11 HeimAufG

Im Regelfall ist - zusätzlich zum Sachverständigen aus dem Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie - die Beiziehung eines weiteren Sachverständigen aus dem Fachbereich Kinder- und Jugendpsychologie nicht erforderlich.

OGH, 29.09.2021, 7 Ob 161/21h

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