§ 41 JN, § 42 JN, Art 9 Abs 1 lit b LGVÜ II 2007, Art 11 Abs 2 LGVÜ II 2007, Art 13.2 Schweizer AVB Berufshaftpflicht Rechtsanwälte und ähnliche Berufe
Für die Prüfung der internationalen Zuständigkeit sind gemäß § 41 Abs 2 JN zunächst die Klageangaben maßgebend (RS0115860). Es besteht keine internationale Zuständigkeit für Direktklagen des Geschädigten gegen den Berufshaftpflichtversicherer in der Schweiz.