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Legitimation, höchstpersönliche Rechte.

2. Verfassungsgerichtshof10 VerfassungsrechtMag. Mirha Karahodžić , Dr. Valerie Trofaier-LeskovarJus-Extra VfGH 2022/6256Jus-Extra VfGH 2022, 1 Heft 414 v. 28.2.2022

Art 144 Abs 1 B-VG, § 7 Abs 2 VfGG, § 19 Abs 3 Z 2 lit e VfGG

Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation auf Grund Ablebens des Beschwerdeführers vor Erhebung der Beschwerde: Die Legitimation zur Beschwerdeführung vor dem VfGH setzt die Rechts- bzw Parteifähigkeit des Beschwerdeführers voraus. Da die Parteifähigkeit mit dem Tod endet, konnte namens des Verstorbenen nicht mehr wirksam Beschwerde erhoben werden.

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