§ 52 MSchG
Die rechtskräftige Verneinung eines Unterlassungsanspruchs, ein Zeichen in Form einer Domain zu verwenden, schließt einen Beseitigungsanspruch auf Löschung der Domain aus.
OGH, 20.04.2021, 4 Ob 19/21d
§ 52 MSchG
Die rechtskräftige Verneinung eines Unterlassungsanspruchs, ein Zeichen in Form einer Domain zu verwenden, schließt einen Beseitigungsanspruch auf Löschung der Domain aus.
OGH, 20.04.2021, 4 Ob 19/21d