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Handelsrechtlicher Geschäftsführer als Adressat des Behandlungsauftrags.

3. VwGH – Administrativrecht83 UmweltschutzHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7273Jus-Extra VwGH-A 2021, 49 Heft 413 v. 9.12.2021

§ 73 Abs 1 AWG

Anders als bei einer Bestrafung aufgrund des Lagerns von nicht gefährlichen Abfällen entgegen § 15 Abs 3 AWG 2002, wobei es sich um ein Begehungsdelikt handelt, geht es beim Behandlungsauftrag nach § 73 AWG 2002 um die Beseitigung des rechtswidrigen

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