vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung über Delegierungsantrag und dessen Rechtskraftwirkung.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5481Jus-Extra OGH-St 2020, 2 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 39 StPO

Wurde über einen Antrag auf Delegierung bereits entschieden, so steht – bei unveränderter Sachlage und Begründung – der Zulässigkeit eines neuerlichen diesbezüglichen Antrags die Rechtskraftwirkung der Vorentscheidung entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte