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Abgabenverkürzung ist nicht Tatbestandsmerkmal des Schmuggels.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5473Jus-Extra OGH-St 2020, 2 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 31 Abs 1 FinStrG, § 35 Abs 1 FinStrG

Eine Abgabenverkürzung (oder ein sonstiger Erfolg) ist nicht Tatbestandsmerkmal des Schmuggels. Dieser ist daher mit Vornahme der tatbildlichen Tätigkeit vollendet.

OGH, 13.11.2019, 13 Os 72/19s
(RS0132859)

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