§ 2d Abs 4 Z 5 AVRAG
Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn es vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird.
OGH, 23.07.2019, 9 ObA 35/19s