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Zur Beurteilung der Gewalthandlungen als Rechtsfrage bei § 107b StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5464Jus-Extra OGH-St 2020, 1 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 107b StGB

Die Eignung der Gewalthandlungen, die Lebensführungsfreiheit des Opfers gravierend zu beeinträchtigen, ist eine Rechtsfrage.

OGH, 12.09.2019, 12 Os 93/19x
(RS0132824)

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