§ 47 Abs 2 NAG
Einem Drittstaatsangehörigen ist ein Aufenthaltsrecht auch dann einzuräumen, wenn ansonsten ein (sich aktuell nicht im Gebiet der EU aufhaltender) Unionsbürger daran gehindert wäre, seinen Aufenthalt im Gebiet der Union zu nehmen (hier: Drittstaatsangehörige ist Mutter einer minderjährigen Unionsbürgerin).